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Frischwassergebühren

Das Frischwassergebühren ist laufend für die erbrachte Leistung (Versorgung mit Frischwasser) zu zahlen. Meist ist die Gebühr gesplittet in eine monatlich zu zahlende Grundgebühr für den Anschluss und in eine Verbrauchsgebühr die sich nach dem tatsächlichen Verbrauch bemisst. Der tatsächliche Verbrauch wird durch eine geeichte Wasseruhr ermittelt.

Die Frischwassergebühr wird vom jeweiligen Versorger erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich. Die Abrechnung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land erfolgt durch das Amt Nordstormarn.

Rechtsgrundlage

  • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

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