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Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilbereich 1 der Gemeinde Hamberge sowie
Öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hamberge hat in ihrer Sitzung am 08.11.2018 beschlossen, aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 7 einen Teilbereich herauszulösen und als selbstständiges Verfahren fortzuführen. Dieser Teilbereich umfasst das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), östlich Am Denkmal und nördlich der Trave. Ziele der Planung sind die Nachverdichtung des Gebietes sowie die Sicherung einer geordneten Erschließung. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.


Der gleichzeitig von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 08.11.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilbereich 1 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75, östlich Am Denkmal und nördlich der Trave und die Begründung liegen

vom 01.02.2019 bis einschließlich 04.03.2019

in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Bauamtes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Der Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.


Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Reinfeld, den 23.01.2019 Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor

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