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27.11.2019

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Westerau für das Gebiet Ortsteil Trenthorst, südlich der Gemeindestraße Trenthorst zwischen Hausnummern 26 und 32

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 09.09.2019 den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Westerau für das Gebiet Ortsteil Trenthorst, südlich der Gemeindestraße Trenthorst zwischen Hausnummern 26 und 32, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

 

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 30.11.2019 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in Reinfeld, Zimmer O3 und O4, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung ins Internet unter der Adresse „www.Amt-Nordstormarn.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.

Reinfeld, den 26.11.2019                                        Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor

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