Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Nr. 99025004020000Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Amt Nordstormarn
Keine der zum Amt Nordstormarn gehörden Gemeinden hat eine Sperrzeit beschlossen.