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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Nr. 99110017022000

Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

Rechtsgrundlage

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