1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rehhorst
Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Rehhorst vom 17.08.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 09.09.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Rehhorst erlassen:
§ 7 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
§ 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
§ 2 Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rehhorst tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 09.09.2021 erteilt.
Rehhorst, den 21.09.2021
Birgit Gerritzen
Bürgermeisterin
Vorstehende 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rehhorst wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rehhorst kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 22.09.2021
Stefan Wulf
Amtsdirektor
Im Internet bereitgestellt am 28.09.2021
In den Lübecker Nachrichten, Stormarnausgabe bekanntgemacht am 30.09.2021