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30.04.2021

Bekanntmachung Bekanntmachungssatzung Amt Nordstormarn

Satzung des Amtes Nordstormarn über die örtliche Bekanntmachung und

Verkündung (Bekanntmachungssatzung – BMS)

Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) in Verbindung mit § § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) sowie des § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) vom 14.09.2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 01.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573), wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Nordstormarn vom 08.02.2021 diese Bekanntmachungssatzung des Amtes Nordstormarn erlassen.

§ 1

Form der örtlichen Bekanntmachung und Verkündung

(1)     Satzungen, Verordnungen und andere Bekanntmachungen des Amtes Nordstormarn, nachfolgend Amt genannt, werden im Internet unter der Internetadresse http://www.amt-nordstormarn.de/Amt/Mitteilungen-Bekanntmachungen/ unter Anga-be des Bereitstellungstages bekannt gemacht und auf Dauer während ihrer jeweiligen Gültigkeit unter der Internetadresse http://www.amt-nordstormarn.de/Amt/Ortsrecht/ veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt in der Tageszeitung „Lübecker Nachrichten, Stormarn-Ausgabe“ unter „Amtliche Bekanntmachungen“ ein entsprechender Hinweis auf die Internetbekanntmachung.

(2)     Bekanntmachungen über Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse des Amtes gelten mit Ablauf des Tages der Bereitstellung im Internet als bewirkt. Die Be-kanntmachung im Internet muss bis zum Ablauf des Tages nach der Sitzung verfügbar sein.

(3)     Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auch in dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Datum zu vermerken.

(4)     Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt worden ist.

(5)     Satzungen, Verordnungen und andere Bekanntmachungen werden auf Wunsch durch das Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld (Holstein) kostenpflichtig zugesandt. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes Nordstormarn in der jeweils gültigen Fassung. Textfassungen werden im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld (Holstein), kostenlos zur Einsicht während der Öffnungszeiten bereitgehalten bzw. liegen dort zur Mitnahme aus. Der Ort der Einsichtnahmemöglichkeit ist in der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung anzugeben.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung eingesehen werden kann.

 

Reinfeld (Holstein), den 30.04.2021

Stefan Wulf                                                      
Amtsdirektor

Vorstehende Bekanntmachungssatzung des Amtes Nordstormarn wird hiermit bekannt gemacht. Die Bekanntmachungssatzung des Amtes Nordstormarn kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 30.04.2021

Stefan Wulf                                                                  
Amtsdirektor

Veröffentlichung:

Im Internet bereitgestellt am 30.04.2021                                                                               
In den Lübecker Nachrichten, Stormarnausgabe bekanntgemacht am 30.04.2021

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