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Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für den Kreis Stormarn zum Stichtag 31.12.2016

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn hat die Bodenrichtwerte für den Kreis Stormarn zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt. Außer der Ermittlung von Bodenrichtwerten für verschiedene Baulandarten (Wohnbauflächen, Mehrfamilienhausgrundstücke, Gewerbegrundstücke, Ladengrundstücke außerhalb von Zentren und Wohn- und Geschäftshausgrundstücke in Zentren) sind die Richtwerte auch für andere Nutzungsarten (Acker- und Grünland, Unland, private Grünflächen, Bauerwartungsland u.a.) ermittelt worden.

Die Bodenrichtwerte sind im Internet veröffentlicht worden:

Bodenrichtwerte

Weitere Gutachterausschussinformationen

Interessierte können die Bodenrichtwerte als Broschüre anfordern (Gebühr: 40,00 €) oder während der Geschäftszeiten der Kreisverwaltung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 23843 Bad Oldesloe, Mommsenstraße 14, Raum F 212, einsehen.

Die Abgabe von Bodenrichtwertübersichten und das Erteilen schriftlicher Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig. Die Zuständigkeit für diese Dienstleistungen liegt ausschließlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Reinfeld, 02.03.2017
Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor

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