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31.03.2020

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilbereich 1 der Gemeinde Hamberge

Gebiet: Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), östlich Am Denkmal und nördlich der Trave

Die Gemeindevertretung Hamberge hat in der Sitzung am 20.06.2019 den Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), östlich Am Denkmal und nördlich der Trave, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht. 

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 03.04.2020 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründungdazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in Reinfeld, Zimmer O3 und O4, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr und über den Inhalt Auskunft erhalten. Da die Öffnungszeiten der Amtsverwaltung aufgrund des Infektionsschutzes aktuell ausgesetzt sind, besteht für alle Interessierten die Möglichkeit einer Terminvereinbarung unter 04533/2009-63.

Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung ins Internet unter der Adresse www.amt-nordstormarn.de eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 

Reinfeld, den 31.03.2020                                        Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor

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