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26.05.2019

Europawahl 2019

Vorläufiges amtliches Endergebnis

Um schnell (vorläufige) Zahlen für das ganze Bundesgebiet zu erhalten, meldet der Vorsitzende des Wahlvorstandes die Wahlergebnisse seines Wahlbezirks telefonisch, elektronisch oder auf andere Weise dem Amt. Dies leitet die aggregierten Zahlen dem Kreiswahlleiter, dieser die aggregierten Zahlen dem Landeswahlleiter und dieser zuletzt dem Bundeswahlleiter weiter. Diese Schnellmeldungen sind in § 71 BWO geregelt. Liegen die Ergebnisse aller Wahlbezirke vor, veröffentlicht der Wahlleiter das Vorläufige amtliche Endergebnis. Dies ist typischerweise bereits am Wahlabend der Fall.

Die Ergebnis aus dem Gemeinden des Amtes Nordstormarn finden Sie in der anliegenden Tabelle.

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