Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Gemeinde Barnitz nach § 3 Abs. 1 BauGB
Gebiet: Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave einschließlich der Begründung gebilligt.
Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und die Erörterung der allgemeinen Zeile und Zwecke der Planung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die erarbeiteten Planunterlagen liegen
vom 21.08.2020 bis einschließlich 03.09.2020
in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Bauamtes, während folgender Zeiten
Öffnungszeiten
Montag |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Meldeamt |
|
Dienstag |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr & |
Meldeamt | |
Mittwoch |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Meldeamt |
|
Donnerstag |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Meldeamt |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr & |
Freitag |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Meldeamt |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de gesendet werden.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen im Internet unter www.amt-nordstormarn.de in der Rubrik Mitteilungen & Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Hinweis für die Einsichtnahme
Die aufgrund des Ausbruches der Corona-Pandemie erlassenen bzw. zum maßgeblichen Zeitpunkt jeweils aktuell geltenden Covid-19-Hygieneregeln, insbesondere das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, sind zu beachten.
Je nach aktueller Gefahrenlage muss zur Wahrung des Infektionsschutzes und der Hygienebestimmungen mit einer erneuten Einschränkung der regulären Öffnungszeiten der Amtsverwaltung gerechnet werden. Ggf. wäre die Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Bitte informieren Sie sich tagesaktuell auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn www.amt-nordstormarn.de. Termine sind in diesem Fall per Telefon unter 04533/2009-63 oder per E-Mail über bauleitplanung@amt-nordstormarn.de zu vereinbaren.