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Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg - Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1

Die nachstehende Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie wird hiermit bekannt gemacht.

Reinfeld, den 27.09.2021                                        Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor

1)      Das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) setzt den in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 30.11.2020 angekündigten Erörterungstermin auf

                              Donnerstag, den 21.10.2021

                              Beginn 10:00 Uhr
                              in der Kulturwerft Gollan

                              Einsiedelstraße 6

                              23554 Lübeck

fest.

Sollten nicht alle Tagesordnungspunkte abschließend behandelt werden können, wird die Erörterung am Freitag, den 22.10.2021, 10:00 Uhr, fortgeführt. Über die Fortsetzung des Termins wird am Ende des ersten Erörterungstages entschieden.

2)      Die Tagesordnung kann ab der 41. KW unter dem Link www.schleswig-holstein.de/afpe – Ostküstenleitung eingesehen werden.

3)      Aufgrund der bestehenden Beschränkungen zur Eindämmung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird es für diese Veranstaltung ein Hygienekonzept geben, welches rechtzeitig vorher unter www.schleswig-holstein.de/afpe – Ostküstenleitung einsehbar ist. Bitte beachten Sie, dass es hierbei zu kurzfristigen Anpassungen kommen kann.

4)      In dem Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden (Teilnahmeberechtigte), freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

5)      Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.

6)      Ergänzende und neue Einwendungen bzw. Stellungnahmen im Erörterungstermin sind für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 140 Abs. 4 S. 3 LVwG).

7)      Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

8)      Der Erörterungstermin ist gem. § 140 Abs.6 i.V. mit § 135 Abs. 1 LVwG nicht öffentlich.

Kiel, 06.09.2021

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,

Umwelt, Natur und Digitalisierung

des Landes Schleswig-Holstein

-Amt für Planfeststellung Energie-

gez. Martens

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