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07.07.2020

Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg sowie Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Wesenberg hat in ihrer Sitzung am 05.03.2020 beschlossen, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für die Teilbereiche

A)     südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage,

B)      südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 sowie

C)      Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

aufzustellen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt

Teilbereich A
  -  Sicherung und Erweiterung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr durch Umwandlung von Fläche für die Land- und Forstwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr,
  -  Umwandlung von Fläche für die Land- und Forstwirtschaft in Wohnbaufläche zur Siedlungsentwicklung,

Teilbereich B
  -  Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche zur Siedlungsentwicklung

Teilbereich C
  -  Umwandlung von Wald- bzw. forstwirtschaftlicher Fläche zu Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport sowie
  -  Umwandlung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung Friedhof und Sport zu Fläche für Wald.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.05.2020 den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für das o.g. Gebiet einschließlich der Begründung gebilligt.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und die Erörterung der allgemeinen Zeile und Zwecke der Planung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die erarbeiteten Planunterlagen liegen

vom 15.07.2020 bis einschließlich 28.07.2020

in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Bauamtes, während folgender Zeiten 

Montag bis Freitag     von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag                     von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag                 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder per E-Mail an Bauleitplanung@Amt-Nordstormarn.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

 

Hinweis für die Einsichtnahme:

Die Einsicht in die Unterlagen ist momentan nur mit Beachtung der geltenden Covid-19-Hygieneregeln, insbesondere dem Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die regulären Öffnungszeiten der Amtsverwaltung aufgrund des Infektionsschutzes und der Hygienebestimmungen eingeschränkt werden müssen. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf www.Amt-Nordstormarn.de

Sie können Termine per Telefon unter 04533/2009-63 oder per E-Mail über Bauleitplanung@Amt-Nordstormarn.de vereinbaren. Alternativ stehen die Unterlagen auch online auf www.Amt-Nordstormarn.de zur Verfügung. 

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

17_F-Plan_12. Änderung
17_F-Plan_12. Änderung

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