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Lärmaktionsplan der Gemeinde Badendorf

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Berichterstettung der Gemeinde Badendorf zur Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 22.06.2017

1 Allgemeine Angaben

1.1 Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde

Name der Stadt/Gemeinde: Badendorf
Gemeindekennziffer: 01062003
Ansprechpartner:

Frau Jonas

IV.1
Amt Nordstormarn - Bauamt
Bauleitplanung

Am Schiefen Kamp 10
23858 Reinfeld (Holstein)


1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird

Die Gemeinde Badendorf liegt im Nordosten des Kreises Stormarn und bildet dessen Grenze zur Hansestadt Lübeck. Die Gemeinde gehört zum Gebiet des Amtes Nordstormarn. Im Süden grenzen die Gemeinden Hamberge und Wesenberg, im Westen die Gemeinde Zarpen und im Nordwesten die Gemeinde Heilshoop an, die ebenfalls dem Amt Nordstormarn zugehören. Im Nordosten und Osten grenzt die Hansestadt Lübeck an. Hier befindet sich auch der Standortübungsplatz „Wüstenei“ der Bundeswehr.

Die Gemeinde Badendorf setzt sich aus der Ortslage Badendorf sowie den landwirtschaftlichen Höfen und Streusiedlungen Wendrade, Langenjahren und Eckernhorst zusammen. Das Gemeindegebiet hat eine Gesamtfläche von rund 6,11 km². Hiervon werden ca. 90 % landwirtschaftlich genutzt. In der Gemeinde Badendorf lebten zum Zeitpunkt der Datenerhebung 827 Menschen.

Durch die Gemeinde führt eine der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen der Region, die Bundesautobahn A 20. Eine weitere überörtliche Straße ist die Kreisstraße K 78. Diese verbindet die Landesstraße L 71 mit der Hansestadt Lübeck. Im Nordosten der Gemeinde befindet sich das FFH-Gebiet „Wüstenei“ (FFH DE 2129353).

Durch das Gemeindegebiet verläuft zwischen der Bundesautobahn A 20 und der Wohnbebauung eine 110 kV-Freileitungen.

Hauptverkehrsstraße, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird, ist die Bundesautobahn A 20. Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und andere Lärmquellen sind nicht.

1.3 Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG1 und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG2.

1.4 Geltende Grenzwerte

Siehe Anlage 1

2 Bewertung der Ist-Situation

2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

- Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrs betroffenen Menschen LDEN dB(A) Belastete Menschen LNight dB(A) Belastete Menschen

LDEN dB (A) Belastete Menschen LNight dB (A) Belastete Menschen
    über 50 bis 55 0
über 55 bis 60 0 über 55 bis 60 0
über 60 bis 65 0 über 60 bis 65 0
über 65 bis 70 0 über 65 bis 70 0
über 70 bis 75 0 über 70 0
über 75 0    
Summe 0 Summe 0

- Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrs belasteten Fläche und Wohnungen LDEN dB(A) Fläche in km² Wohnungen Schulen Krankenhäuser

LDEN dB (A) Fläche in km2 Wohnungen Schulen Krankenhäuser
über 55 1,961 0 0 0
über 65 0,421 0 0 0
über 75 0,131 0 0 0

Link zu den Lärmkarten

2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind

Im Zuge der 3. Stufe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind rechnerisch im Sinne der oben genannten Vorschriften keine Menschen ganztägig oder in der Nacht durch die Bundesautobahn A 20 von Lärm betroffen. Der errechnete Lärm mag nicht gesundheitsschädlich sein, wird jedoch von einigen Bürgern als sehr störend empfunden.

Durch die Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der Bundesautobahn A 20 um 37,37 % im Vergleich zur 2. Stufe ist auch eine größere Fläche des Gemeindegebietes ganztägig hohen Belastungen (65-70 dB(A) LDEN) und sehr hohen Belastungen (> 70 dB(A)) ausgesetzt.

2.3 Angabe vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger Situationen (in der Gemeinde)

Aufgrund der lediglich errechneten Lärmpegel bestehen aktuell keine Lärmprobleme im bebauten Bereich der Gemeinde Badendorf.

Der errechnete Lärm mag nicht gesundheitsschädlich sein, wird jedoch von den östlich der Bundesautobahn A 20 wohnenden Personen als störend empfunden.

Belastungen bestehen vor allem in den unbebauten Flächen westlich und östlich der Bundesautobahn A 20. Es wird zudem befürchtet, dass das Verkehrsaufkommen und der Verkehrslärm mit dem angestrebten Ausbau der Bundesautobahn A 20 weiter ansteigen.

3 Maßnahmenplanung

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Maßnahme Maßnahmenträger Zeitraum
lärmmindernde Straßenoberfläche auf der Bundesautobahn A20 Bundesrepublik Deutschland mit Errichtung 2009
Lärmschutzwälle Bundesrepublik Deutschland mit Errichtung 2009

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Begründung, sofern keine Maßnahmen geplant oder notwendig sind)

Die Gemeinde Badendorf fordert eine Nachberechnung/Überprüfung der Lärmsituation.

Die Gemeinde Badendorf ist nicht Trägerin der Straßenbaulast für die Bundesautobahn A 20, die die Lärmbelastung/-belästigung auslöst. Sie ist weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, lärmmindernde Maßnahmen in eigener Verantwortung umzusetzen und hat keinen Einfluss auf die Umsetzung der Maßnahmen. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Trägerin der Straßenbaulast.

Im Falle der Sanierung/anstehender Baumaßnahmen in der Bundesautobahn A 20 sind Lärmschutzmaßnahmen zu treffen und lärmminderndes Material zu verwenden.

Die Gemeinde setzt voraus, dass die als erforderlich angesehene Maßnahme geprüft und umgesetzt wird.

3.3 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm

Die Gemeinde Badendorf ist nicht Trägerin der Straßenbaulast für die Bundesautobahn A 20. Sie ist weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, Maßnahmen in eigener Verantwortung umzusetzen und hat keinen Einfluss auf die Umsetzung. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland.

Die Gemeinde Badendorf wird bei zukünftigen Bauleitplanverfahren weiterhin darauf achten, dass die Wohn- und Freizeitnutzung mit den Verkehrslärmemissionen vereinbar ist, z.B. durch die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen und die Vorgaben für die Grundrissgestaltung.

3.4 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz (Erläuterung, sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

Als ruhiges Gebiet, das vor einer Zunahme des Umgebungslärms zu schützen ist, wird der im Gemeindegebiet liegende Bereich des FFH-Gebietes „Wüstenei“ (FFH DE 2129-535) festgesetzt, siehe Anlage. Hierbei handelt es sich um die Flurstücke 6/4, 18/3, 108/1,104/1, 45/12, 23/1, 15/1, 13/3 und 5/1 der Flur 3 in der Gemarkung Badendorf.

3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (durch die vorgesehenen Maßnahmen)

Aufgrund der zur 3. Stufe errechneten Lärmpegel werden aktuell keine Personen durch den von der Bundesautobahn A 20 hervorgerufenen Verkehrslärm belastet oder belästigt.

4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans

4.1 Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des Lärmaktionsplans und der Mitwirkung der Öffentlichkeit

am 04.09.2018

4.2 Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei vorhandenem LAP der Dokumentation auch seiner Überprüfung zur Mitwirkung mit Möglichkeit zur Stellungnahme

vom 12.09.2018 bis 11.10.2018

4.3 Formen der öffentlichen Mitwirkung (mindestens eine Form der Mitwirkung notwendig)

Beratung in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für am 12.04.2018 die Öffentlichkeit und 19.04.2018

4.4 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

5 Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar)

5.1 Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans

ca. 200 € (Bekanntmachung, Veröffentlichung, Druck, Versand)

5.2 Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen (geschätzte Gesamtsumme)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

5.3 Kosten/Nutzenanalyse (ggf. auch verbale Beschreibung, falls Kosten nicht bezifferbar sind)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

6 Evaluierung des Aktionsplans

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen bei der Aufstellung des Aktionsplans und der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Ergebnisse werden möglichst konkret ermittelt und bewertet. Dazu ist geplant, das unter www.laerm.schleswig-holstein.de veröffentlichte Schema (Formular Überprüfung Aktionsplan) zu verwenden.

7 Inkrafttreten des Aktionsplans

7.1 Der Lärmaktionsplan wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen

am: 12.11.2018

7.2 Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit

am 12.02.2019 (der Lärmaktionsplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft)

Link zum Aktionsplan im Internet: www.laerm.schleswig-holstein.de / www.amt-nordstormarn.de 




Badendorf, den 13.02.2019


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(Volker Brockmann)
Bürgermeister 

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