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Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn  

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Badendorf für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich der K 78

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10.09.2018 den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich der K 78, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 01.06.2019 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in Reinfeld, Zimmer O3 und O4, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.Amt-Nordstormarn.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Reinfeld, den 28.05.2019                                       Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor

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