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Ver-/ Entsorgung

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Frischwassergebühren

Das Frischwassergebühren ist laufend für die erbrachte Leistung (Versorgung mit Frischwasser) zu zahlen. Meist ist die Gebühr gesplittet in eine monatlich zu zahlende Grundgebühr für den Anschluss und in eine Verbrauchsgebühr die sich nach dem tatsächlichen Verbrauch bemisst. Der tatsächliche Verbrauch wird durch eine geeichte Wasseruhr ermittelt.

Die Frischwassergebühr wird vom jeweiligen Versorger erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich. Die Abrechnung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land erfolgt durch das Amt Nordstormarn.

An wen muss ich mich wenden?

In der Gemeinde Feldhorst sind zwei unterschiedliche Wasserversorger tätig.

Wenn Sie in Havighorst wohnen wenden Sie sich bitte an des Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I.

In der restlichen Gemeinde ist der Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land zuständiger Wasserversorger

Trinkwassergebühren Feldhorst - Havighorst

Trinkwassergebühr der Gemeinde Feldhorst - Havighorst

Auskunft erteilt

Amt Trave-Land

Waldemar-von-Mohl-Straße 10
23975 Bad Segeberg

Trinkwassergebühren Feldhorst - Schüttenkaten und Steinfelder Wohld

Trinkwassergebühr der Gemeinde Feldhorst - Schüttenkaten und Steinfelder Wohld

Grundgebühr pro Monat = 5,11 € zzgl. 7% MwSt. (für ein Einfamilienhaus)

Vergrauchsgebühr je m³ = 2,30 € zzgl. 7% MwSt.

Trinkwassergebühren Feldhorst - Steinfeld

Trinkwassergebühr der Gemeinde Feldhorst - Steinfeld

Grundgebühr pro Monat = 2,40 € zzgl. 7% MwSt. (für ein Einfamilienhaus; Qn 2,5/Q3=4)

Verbrauchsgebühr je m³ = 1,90 € zzgl. 7% MwSt.

Rechtsgrundlage

  • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

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