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Geschwisterermäßigung

Leistungsbeschreibung

Familien mit mehreren nicht schulpflichtigen Kindern können eine Geschwisterermäßigung beantragen. Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn ältere Geschwisterkinder in einer Krippe, einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege betreut werden. Bei einer Betreuung in einer Betreuungsklasse/betreuten Grundschule besteht kein Anspruch auf eine Geschwisterermäßigung. Bei der Beantragung der Geschwisterermäßigung wird der Kostenbeitrag in der Reihenfolge des Alters der Kinder für das 2. Kind um 50 % und für alle weiteren Kinder um 100 % reduziert.

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

Im Regelfall werden die Anträge vom der Kindertageseinrichtung vorbereitet. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).

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