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07.07.2020

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Wesenberg hat in ihrer Sitzung am 05.03.2020 beschlossen, für das Gebiet südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a den Bebauungsplan Nr. 11 aufzustellen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-        Sicherung und Erweiterung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg,
-        Schaffung neuer Wohnbauflächen,
-        Ordnung der Straßenrandbebauung,
-        Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
-        Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,
-        Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.05.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das o.g. Gebiet einschließlich der Begründung gebilligt.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und die Erörterung der allgemeinen Zeile und Zwecke der Planung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die erarbeiteten Planunterlagen liegen

vom 15.07.2020 bis einschließlich 28.07.2020

in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Bauamtes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag     von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag                     von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag                 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder per E-Mail an Bauleitplanung@Amt-Nordstormarn.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Hinweis für die Einsichtnahme:

Die Einsicht in die Unterlagen ist momentan nur mit Beachtung der geltenden Covid-19-Hygieneregeln, insbesondere dem Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die regulären Öffnungszeiten der Amtsverwaltung aufgrund des Infektionsschutzes und der Hygienebestimmungen eingeschränkt werden müssen. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf www.Amt-Nordstormarn.de.  

Sie können Termine per Telefon unter 04533/2009-63 oder per E-Mail über Bauleitplanung@Amt-Nordstormarn.de vereinbaren. Alternativ stehen die Unterlagen auch online auf www.Amt-Nordstormarn.de zur Verfügung. 

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

17_B-Plan_Nr. 11
17_B-Plan_Nr. 11

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