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09.02.2021

Aufstellung der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pöhls sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rehhorst hat in ihrer Sitzung am 17.09.2018 beschlossen, für das Gebiet Ortsteil Pöhls, südlich Dorfstraße 26, 28 und 30, westlich Zarpener Weg 6 und östlich Dorfstraße 24 die 2. Änderung der Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls der Gemeinde Rehhorst aufzustellen. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Innenbereiches um eine geringfügige Erweiterung der Reitanlage im Rahmen des § 34 BauGB zu ermöglichen.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 12.10.2020 den Geltungsbereich geändert sowie den Entwurf der Änderungssatzung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls für das Gebiet südlich Dorfstraße 26, 28 und 30, westlich Zarpener Weg 6 und östlich Dorfstraße 24 und die Begründung liegen vom

23.02.2021 bis einschließlich 23.03.2021

in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Bauamtes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Hinweis für die Einsichtnahme:

Aufgrund des Infektionsschutzes und den aktuellen Hygienebestimmungen ist der Einlass in die Amtsverwaltung aktuell eingeschränkt. Die Einsicht in die Unterlagen ist momentan nur nach vorheriger Anmeldung und Beachtung der geltenden Covid-19-Hygieneregeln, insbesondere das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, möglich. Termine können Sie per Telefon unter 04533/2009-63 oder per E-Mail über Bauleitplanung@Amt-Nordstormarn.de vereinbaren. Alternativ stehen die Unterlagen auch online auf www.Amt-Nordstormarn.de zur Verfügung.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.Amt-Nordstormarn.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzungsänderung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld, den 09.02.2021 Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor

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