Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
Bezeichnung: |
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen |
Gremium: |
Gemeindevertretung Zarpen |
Datum: |
Do, 18.10.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
20:00 - 21:25 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen |
Ort: |
Hauptstraße 50, 23619 Zarpen |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2018 |
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SI/2018/22-008 |
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Ö 4 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe der Berufe sowie anderer vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse |
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2018/22-027 |
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Ö 6 |
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Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
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2018/22-023 |
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Ö 7 |
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Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Zarpen |
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2018/22-022 |
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Ö 8 |
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Betreuung von Kindern in der Gemeinde Zarpen
-hier: Richtlinie der Gemeinde Zarpen zur Förderung der Tagespflege |
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2018/22-028 |
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Ö 9 |
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/22-030 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) die 7. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung der Beteiligung nach § 4b BauGB sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BISS) in Aukrug, beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung / Auslegung
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zu schließen.
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11.10.2018 - Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen |
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Ö 5 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: - Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) die 7. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung der Beteiligung nach § 4b BauGB sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BISS) in Aukrug, beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung / Auslegung
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen
Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zu schließen.
Abstimmungsergebnis: | 13 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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18.10.2018 - Gemeindevertretung Zarpen |
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Ö 9 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) die 7. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung der Beteiligung nach § 4b BauGB sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BISS) in Aukrug, beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung / Auslegung
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen
Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zu schließen.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/22-029 |
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Ö 11 |
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Sanierung des Gemeindeverbindungsweges zwischen Zarpen und dem Ortsteil Pöhls |
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2018/22-031 |
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Ö 12 |
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Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Redder' zwischen Zarpen und Heidekamp |
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2018/22-032 |
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Ö 13 |
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Sanierung der Schmutzwasserleitungen und Schächte im Pöhlser Weg |
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2018/22-033 |
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Ö 14 |
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Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen |
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2018/22-005-02 |
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Ö 15 |
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Verschiedenes |
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N 16 |
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Grundstücksangelegenheit |
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N 17 |
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Aussprache |
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