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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge
Datum: Mi, 12.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.11.2018  
SI/2018/14-008  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2018  
Enthält Anlagen
2018/14-056  
Ö 6  
Schmutzwasserentsorgung in der Gemeinde Hamberge  
2018/14-050  
Ö 7  
Sanierung der sanitären Anlagen der Schule sowie der Sporthalle sowie Anbau an die Sporthalle  
Enthält Anlagen
2018/14-046  
Ö 8  
Untersuchung der Regenwasserleitungen in der Gemeinde Hamberge  
2018/14-051  
Ö 9  
Sanierung einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße "Schulstraße"  
2018/14-037-01  
Ö 10  
Änderung Abwassergebühr  
Enthält Anlagen
2018/14-059  
Ö 11  
Beschaffung eines Löschfahrzeuges      
Ö 12  
Spielgemeinschaft Nordstormarn hier: Zuschussantrag SV Hamberge und TSV Zarpen  
Enthält Anlagen
2018/14-028  
Ö 13  
Anschaffung von Tablets für Gemeindevertreter/innen und Ausschussmitglieder     2018/14-061  
Ö 14  
Jugendfreizeiteinrichtung im Bebauungsplan Nr. 6 (Haferkoppel/Roggenring) hier: Bestätigung des Konzeptes und Auftrag zur Umsetzung     2018/14-060  
Ö 15  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019  
Enthält Anlagen
2018/14-057  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 332 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

   
    12.12.2018 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 15 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

  • Planungskosten Feuerwehrfahrzeug (9.500,00 €)
  • Spielplatz B-Plan Nr. 6 (60.000,00 €)
  • Beschaffung Tablets (12.000,00 €)
  • Sanierung Schulstraße (Kosten 34.300,00 €, Zuschuss 12.900,00 €)
  • Kita Regenbogen: Sonnensegel (8.500,00 €), Baumaßnahmen (26.000,00 €)
  • Kita Regenbogen: Zuschuss Kita-Sofort-Programm (20.000,00 €)
  • Grundschule Hamberge: Beschaffungen (2.500,00 €), Softwarelizenz (1.000,00 €)

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2 a Abs. 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Hamberge verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gem. § 82 Abs. 1 S.4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 16  
Verschiedenes      
N 17     Pachtangelegenheiten      
N 17.1     Änderung des Pachtvertrages für den Mobilfunkmast      
N 18     Vertragsangelegenheiten      
N 18.1     KiTa Regenbogen -hier: Anforderung zusätzlicher Betriebskostenabschläge für das Jahr 2018      
N 18.2     Kindertagesstätte Regenbogen a) Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag b) Mietvertrag      
N 18.3     Tagespflegestelle Hamberge a) Mietvertrag b) Untermietvertrag c) Zuwendungsvereinbarung      
N 19     Grundstücksangelegenheiten      
N 19.1     Befreiungsantrag von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge Hier: Grundstück Haferkoppel      
N 19.2     Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge hier: Grundstück Haferkoppel      
N 19.3     Befreiungsanträge von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 2.4 B einschließlich der 1. Änderung der Gemeinde Hamberge - hier: Grundstück Buchenweg      
               

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