Der Vorsitzende fasst im Ergebnis die sich aus der Beratung ergebenden nächsten Schritte zusammen:
- zu a) vertragliche Abstimmung mit dem Bauunternehmen hinsichtlich der nicht mehr durchzuführenden Pflasterarbeiten durch Frau Rickmers,
- zu b) Prüfung durch das Amt, ob ggf. Ausführung Auschreibung verzichtbar. Wenn nein, Ausführung der Ausschreibung.
- zu c) Abstimmung zwischen Elternverein und Amt über Antragstellung. Darlegung des Konzeptes und seiner Begründung durch den Elternverein als Grundlage eines Antrages.