Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.09.2018 | SI/2018/20-004 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Wohldweg' | 2018/20-044 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Eckernschmiede' | 2018/20-045 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe | 2018/20-046 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Finanzabrechnung 2017 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg" | 2018/20-050 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Genehmigung des Haushaltplanes 2019 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg" | 2018/20-049 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Neufassung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für den Ortsteil Ratzbek/Fliegenfelde und Groß Wesenberg - hier: Anpassung der Abwassergebühren | 2018/20-054 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für den Ortsteil Stubbendorf vom 06.12.2018 | 2018/20-055 | |||||||||||||||||||||||
Ö 12 | I. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2018 | 2018/20-028 | |||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 | 2018/20-053 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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22.11.2018 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 331 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird auf 331 v.H. festgesetzt.
2. Unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. wird mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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06.12.2018 - Gemeindevertretung Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 14 | Lärmaktionsplan der Gemeinde Wesenberg hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie abschließender Beschluss | 2018/20-051 | |||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof11/11a und 13 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss | 2018/20-052 | |||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Betreuung von Kindern in der Gemeinde Wesenberg -hier: Richtlinie der Gemeinde Wesenberg zur Förderung der Tagespflege | 2018/20-042 | |||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Neubau Kita Mäuseburg in Stubbendorf - Sachstand | 2018/20-047 | |||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Kita Sterntaler in Klein Wesenberg - Sachstand | 2018/20-048 | |||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||