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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Ratzbek
Ort: Dorfstraße 46, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.09.2018  
SI/2018/20-004  
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Wohldweg'  
Enthält Anlagen
2018/20-044  
Ö 6  
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Eckernschmiede'  
Enthält Anlagen
2018/20-045  
Ö 7  
Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe  
Enthält Anlagen
2018/20-046  
Ö 8  
Finanzabrechnung 2017 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg"  
Enthält Anlagen
2018/20-050  
Ö 9  
Genehmigung des Haushaltplanes 2019 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg"  
Enthält Anlagen
2018/20-049  
Ö 10  
Neufassung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für den Ortsteil Ratzbek/Fliegenfelde und Groß Wesenberg - hier: Anpassung der Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2018/20-054  
Ö 11  
Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für den Ortsteil Stubbendorf vom 06.12.2018  
2018/20-055  
Ö 12  
I. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2018  
Enthält Anlagen
2018/20-028  
Ö 13  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019  
Enthält Anlagen
2018/20-053  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    22.11.2018 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 331 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird auf 331 v.H. festgesetzt.

 

2. Unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

a) Anpassung Ansatz Benutzungsgebühren Abwasser gemäß Neufassung/ Änderung der
Gebührensatzungen
b) Anpassung Ansatz Trägerausgleich Kita „Mäuseburg“ gemäß genehmigter
Haushaltsplanung 2019 der des Elternvereins

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    06.12.2018 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 13 - (offen)
   

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Abstimmung vertagt!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 14  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Wesenberg hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
2018/20-051  
Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof11/11a und 13 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/20-052  
Ö 16  
Betreuung von Kindern in der Gemeinde Wesenberg -hier: Richtlinie der Gemeinde Wesenberg zur Förderung der Tagespflege  
Enthält Anlagen
2018/20-042  
Ö 17  
Neubau Kita Mäuseburg in Stubbendorf - Sachstand  
2018/20-047  
Ö 18  
Kita Sterntaler in Klein Wesenberg - Sachstand  
2018/20-048  
Ö 19  
Verschiedenes      
               

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