Die Gemeindevertretung beschließt, beim Kreis die Beschilderung für eine verkehrsberuhigte Zone zu beantragen. Wenn das nicht genehmigt wird, soll keine weitere Beschilderung erfolgen. Das Amt wird gebeten, die Ergänzung der Straßenreinigungssatzung im Hinblick auf diese Straßenart vorzubereiten; ebenso die Widmungsverfügung.