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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp
Gremium: Gemeindevertretung Heidekamp
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Heidekamp
Ort: Schulsteig, 23858 Heidekamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.11.2018      
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 2 - Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet "Kathenkoppel", südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 sowie südwestlich Schulsteig einschließlich Haus Nr. 2a bis 22 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/15-035  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 04.01.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet Kathenkoppel", südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 sowie südwestlich Schulsteig einschließlich Haus Nr. 2a bis 22 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

   
    22.01.2019 - Gemeindevertretung Heidekamp
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 04.01.2019 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet Kathenkoppel", südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 sowie südwestlich Schulsteig einschließlich Haus Nr. 2a bis 22 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Ö 6  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathekoppel hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/15-038  
Ö 7  
Straßennamen für das Neubaugebiet "Kathenkoppel"  
2019/15-039  
Ö 8  
Anschaffung eines Defibrillators  
Enthält Anlagen
2018/15-036  
Ö 9  
Anschaffung von Hundekottütenspendern  
Enthält Anlagen
2019/15-040  
Ö 10  
Anschaffung von Tablets für die digitale Gremienarbeit  
Enthält Anlagen
2019/15-042  
Ö 11  
Verschiedenes      
               

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