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Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 21:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.2.2019      
Ö 3  
Erstellung eines Siedlungsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Barnitz hier: Auftragserteilung  
Enthält Anlagen
2019/12-058  
Ö 4  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/12-057  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave die 2. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Umwandlung Dauerkleingarten in Wochenendhaussiedlung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände soll das Büro „Planlabor Stolzenberg“ in Lübeck beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:              Öffentliche Auslegung / Öffentliche Informationsveranstaltung

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.

 

 

 

   
    12.09.2019 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave die 2. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Umwandlung Dauerkleingarten in Wochenendhaussiedlung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände soll das Büro „Planlabor Stolzenberg“ in Lübeck beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:              Öffentliche Auslegung

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen, sowie für die daraus entstehenden Folgekosten.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    19.09.2019 - Gemeindevertretung Barnitz
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt vorbehaltlich eines städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave die 2. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Umwandlung Dauerkleingarten in Wochenendhaussiedlung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände soll das Büro „Planlabor Stolzenberg“ in Lübeck beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:              Öffentliche Auslegung

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.

 

mtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 5  
Anschaffung von neuen Spielgeräten für den Spielplatz Klein Barnitz  
Enthält Anlagen
2019/12-059  
Ö 6  
Verschiedenes      
               

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