Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.06.2019 | SI/2019/23-034 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Antrag der Amtswehrführung -hier: Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen in 2019/2020 | 2019/23-055 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | 1. Nachtragshaushalt- mit Plan 2019 | 2019/23-056 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Sanierungsbedarf Verwaltungsgebäude | 2019/23-052 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Der Amtsausschuss beschließt, für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes im Jahr 2020 120.000 T€ bereitzustellen. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die notwendigen Planungen zu beauftragen, ggf. die Ausschreibungen der erforderlichen Bauleistungen zu veranlassen und die Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
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16.09.2019 - Hauptausschuss Amt Nordstormarn | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Amtsausschuss möge beschließen: Der Amtsausschuss beschließt, für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes im Jahr 2020 100.000 T€ bereitzustellen. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die notwendigen Planungen zu beauftragen, ggf. die Ausschreibungen der erforderlichen Bauleistungen zu veranlassen und die Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
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25.09.2019 - Amtsausschuss Nordstormarn | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt, für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes im Jahr 2020 100.000,00 € bereitzustellen. Im Falle der akuten Notwendigkeit wird der Amtsdirektor ermächtigt, die notwendigen Planungen zu beauftragen, ggf. die Ausschreibungen der erforderlichen Bauleistungen zu veranlassen und die Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Ansonsten ist abzuwarten, bis für förderfähige Maßnahmen die zu erwartenden Förderprogramme feststehen.
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Ö 6 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 | 2019/23-057 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Neufassung der Geschäftsordnung | 2019/23-053 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Neufassung Geschäftsordnungen Gemeinden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Verschiedenes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Personalangelegenheit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||