Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.05.2019 | SI/2019/13-017 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 5 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Steinfeld und Poggensee | 2019/13-084 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße nach Rehhorst, Höhe 'Güllelagune' | 2019/13-085 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung Feldhorst beschließt die Sanierung des Gemeindeverbindungsweges nach Rehhorst, Höhe ‚Güllelagune‘ gem. dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln (§15 Abs.1 des Finanzausgleichsgesetzes) in Verbindung mit einem Zuschuss über 60% der förderfähigen Kosten.
Gemeindeanteil (40%): 4.020,00€ Förderanteil (60%): 6.030,00€ Nichtförderfähige Ingenieurkosten: 915,00€
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Hinrichs & Partner aus Lübeck mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung der Maßnahme zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das aus der Ausschreibung resultierende, wirtschaftlichste Bauunternehmen mit der Ausführung zu beauftragen.
Die Gesamtbaukosten in Höhe von 10.965,00€ werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.
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25.07.2019 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst | |||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeindevertretung Feldhorst beschließt die Sanierung des Gemeindeverbindungsweges nach Rehhorst, Höhe ‚Güllelagune‘ gem. dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln (§15 Abs.1 des Finanzausgleichsgesetzes) in Verbindung mit einem Zuschuss über 60% der förderfähigen Kosten.
Gemeindeanteil (40%): 4.020,00€ Förderanteil (60%): 6.030,00€ Nichtförderfähige Ingenieurkosten: 915,00€
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Hinrichs & Partner aus Lübeck mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung der Maßnahme zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das aus der Ausschreibung resultierende, wirtschaftlichste Bauunternehmen mit der Ausführung zu beauftragen.
Die Gesamtbaukosten in Höhe von 10.965,00€ werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.
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18.09.2019 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung Feldhorst beschließt die Sanierung des Gemeindeverbindungsweges nach Rehhorst, Höhe ‚Güllelagune‘ gem. dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln (§15 Abs.1 des Finanzausgleichsgesetzes) in Verbindung mit einem Zuschuss über 60% der förderfähigen Kosten.
Gemeindeanteil (40%): 4.020,00€ Förderanteil (60%): 6.030,00€ Nichtförderfähige Ingenieurkosten: 915,00€
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Hinrichs & Partner aus Lübeck mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung der Maßnahme zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das aus der Ausschreibung resultierende, wirtschaftlichste Bauunternehmen mit der Ausführung zu beauftragen.
Die Gesamtbaukosten in Höhe von 10.965,00€ werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.
Sollte die Zuschussfinanzierung nicht bewilligt werden, wird die Gemeindevertretung in einer der nächsten Sitzungen über die Realisierung der Maßnahme erneut beraten.
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Ö 7 | Benennung eines Mitgliedes für den "Arbeitskreis Lärmschutz in Stormarn" | 2019/13-087 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Bauliche Entwicklung der Gemeinde Feldhorst - Siedlungsentwicklungskonzept | 2019/13-088 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-09-18_GV 13_05_Ergänzung (21 KB) |