Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.05.2019 | SI/2019/13-017 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Steinfeld und Poggensee | 2019/13-084 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße nach Rehhorst, Höhe 'Güllelagune' | 2019/13-085 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Benennung eines Mitgliedes für den "Arbeitskreis Lärmschutz in Stormarn" | 2019/13-087 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Bauliche Entwicklung der Gemeinde Feldhorst - Siedlungsentwicklungskonzept | 2019/13-088 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
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18.09.2019 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
a) Die Fläche S3 wird in der Tiefe dahingehend reduziert, dass nur eine straßenbegleitende Bebauung möglich ist. Die in der Innerortssatzung gelegenen Grundstücksteile Steinfeld 115 bis 123 (ungerade Hausnummern) sind nicht Bestandteil der Fläche S3. b) Die Fläche S4 wird in der Tiefe dahingehend reduziert, dass nur eine straßenbegleitende Bebauung möglich ist. Die in der Innerortssatzung gelegenen Grundstücksteile Steinfeld 114 bis 120 (gerade Hausnummern) sind nicht Bestandteil der Fläche S4. c) Die Fläche S12 wird in der Tiefe dahingehend reduziert, dass nur eine straßenbegleitende Bebauung möglich ist. Sie reicht nur bis zur Einmündung „Hohenkamp“ auf die K 2. d) Die Fläche S10 entfällt vollständig. e) Das Fazit wird wie folgt gefasst:
Im Ortsteil Havighorst scheiden die Flächen H5 und H6 aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der damit verbundenen Immissionskonflikte langfristig aus. Die Gemeinde favorisiert daher eine Entwicklung auf den Flächen H1, H1a, H2, H3 und H4.
Im Ortsteil Steinfeld scheiden die Flächen S6 und S11 langfristig aufgrund der Eigentumsverhältnisse für die Siedlungsentwicklung aus. Daher greift die Gemeinde die Empfehlung der Landesplanung, des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie des Fachdienstes Planung und Verkehr des Kreises Stormarn zu einer Verbindung der beiden Teile von Steinfeld am östlichen Ortsrand über eine Bebauung (Flächen S1 und S9 sowie S2 und S8) auf. Die neuen Siedlungsstrukturen werden durch Gehölze in die Landschaft eingebunden.
Die Gemeinde Feldhorst beabsichtigt, in Steinfeld die Fläche S1 konkret zu entwickeln. Zu beachten sind die straßenparallelen Einzelbäume, die erhalten bleiben sollen. Notwendige Zufahrten zur Erschließung der Grundstücke sollten daher möglichst zusammengefasst bzw. vorhandene Feldzufahrten genutzt werden. Eine Eingrünung zur freien Landschaft nach Norden wird vorgenommen.
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Ö 9 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-09-18_GV 13_05_Ergänzung (21 KB) |