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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Groß Wesenberg
Ort: Mühlenkamp 2, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.06.2019  
SI/2019/20-016  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Benennung eines Mitgliedes für den "Arbeitskreis Lärmschutz in Stormarn"  
Enthält Anlagen
2019/20-075  
Ö 6  
Anteilige Kostenübernahme für die Erweiterung des Bahnübergangs Rosenhagen/ Eckernschmiede  
Enthält Anlagen
2019/20-076  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde beschließt als Baulastträger der Straße Rosenhagen / Eckernschmiede ein Drittel der Kosten für die Erweiterung des dortigen Bahnübergangs zu übernehmen. Die Kosten beziehen sich nur auf die für die Straße anfallenden Arbeiten und betragen ca. 118.428,75€. Die Gemeinde trägt davon ein Drittel der Kosten, also 39.476,25€ brutto.

 

Die Kosten werden im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung für 2021 in den Haushalt eingestellt.

 

Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung der Kosten beim Bund zu beantragen. Es werden bis ca. 70% der Kosten gefördert.

Die Amtsverwaltung wird gebeten, den Förderantrag beim Bund einzureichen.

 

 

 

   
    30.09.2019 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Gemeinde beschließt als Baulastträger der Straße Rosenhagen / Eckernschmiede ein Drittel der Kosten für die Erweiterung des dortigen Bahnübergangs zu übernehmen. Die Kosten beziehen sich nur auf die für die Straße anfallenden Arbeiten und betragen ca. 118.428,75€. Die Gemeinde trägt davon ein Drittel der Kosten, also 39.476,25€ brutto.

 

Die Kosten werden im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung für 2021 in den Haushalt eingestellt.

 

Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung der Kosten beim Bund zu beantragen. Es werden bis ca. 70% der Kosten gefördert.

Die Amtsverwaltung wird gebeten, den Förderantrag beim Bund einzureichen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 7  
Übersicht über die eingegangenen Spenden im Jahr 2018  
2019/20-081  
Ö 8  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019  
Enthält Anlagen
2019/20-082  
Ö 9  
Anbau an die KiTa Sterntaler -hier: Zustimmung zur Vorplanung und Antrag auf Investitionskostenförderung  
2018/20-043-01  
Ö 10  
Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe Dorfteich, Fliegenfelde  
2019/20-078  
Ö 11  
Verschiedenes      
N 12     Grundstücksangelegenheit      
N 13     Antrag auf Bauleitplanung im Ortsteil Stubbendorf, östlich Weizenring und westlich der Hüllau hier: Entscheidung der Gemeinde      
               

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