Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.06.2019 | SI/2019/20-016 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 5 | Benennung eines Mitgliedes für den "Arbeitskreis Lärmschutz in Stormarn" | 2019/20-075 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Anteilige Kostenübernahme für die Erweiterung des Bahnübergangs Rosenhagen/ Eckernschmiede | 2019/20-076 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde beschließt als Baulastträger der Straße Rosenhagen / Eckernschmiede ein Drittel der Kosten für die Erweiterung des dortigen Bahnübergangs zu übernehmen. Die Kosten beziehen sich nur auf die für die Straße anfallenden Arbeiten und betragen ca. 118.428,75€. Die Gemeinde trägt davon ein Drittel der Kosten, also 39.476,25€ brutto.
Die Kosten werden im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung für 2021 in den Haushalt eingestellt.
Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung der Kosten beim Bund zu beantragen. Es werden bis ca. 70% der Kosten gefördert. Die Amtsverwaltung wird gebeten, den Förderantrag beim Bund einzureichen.
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30.09.2019 - Gemeindevertretung Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Die Gemeinde beschließt als Baulastträger der Straße Rosenhagen / Eckernschmiede ein Drittel der Kosten für die Erweiterung des dortigen Bahnübergangs zu übernehmen. Die Kosten beziehen sich nur auf die für die Straße anfallenden Arbeiten und betragen ca. 118.428,75€. Die Gemeinde trägt davon ein Drittel der Kosten, also 39.476,25€ brutto.
Die Kosten werden im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung für 2021 in den Haushalt eingestellt.
Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung der Kosten beim Bund zu beantragen. Es werden bis ca. 70% der Kosten gefördert. Die Amtsverwaltung wird gebeten, den Förderantrag beim Bund einzureichen.
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Ö 7 | Übersicht über die eingegangenen Spenden im Jahr 2018 | 2019/20-081 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019 | 2019/20-082 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Anbau an die KiTa Sterntaler -hier: Zustimmung zur Vorplanung und Antrag auf Investitionskostenförderung | 2018/20-043-01 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe Dorfteich, Fliegenfelde | 2019/20-078 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheit | ||||||||||||||||||||
N 13 | Antrag auf Bauleitplanung im Ortsteil Stubbendorf, östlich Weizenring und westlich der Hüllau hier: Entscheidung der Gemeinde | ||||||||||||||||||||