Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019 Gemeinde Badendorf | 2019/11-120 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Baugebiet B- Plan 7 „Achterste Hoff“: Einbau von Granitborden | 2019/11-116 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Antrag der KWV- Fraktion vom 25.10.2019 zur Mobilität und CO² Einsparung | 2019/11-117 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Neufassung der Wassergebührensatzung der Gemeinde Badendorf | 2019/11-118 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Neufassung der Abwassergebührensatzung der Gemeinde Badendorf | 2019/11-119 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Badendorf | 2019/11-122 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne der Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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09.12.2019 - Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf | |||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt für die Gewerbesteuer wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne der Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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16.12.2019 - Gemeindevertretung Badendorf | |||||||||||||||||||||||||
Ö 15 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt. für die Gewerbesteuer wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2020.
- Unterhaltung Schmutzwasser von 20.000 € auf 30.000 € - Anhebung der Verkaufspreise Grundstücke B Plan 7 von 225 € auf 230 € - Anhebung der Abwassergebühren - Anpassung des Haushaltes der Feuerwehr Badendorf
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne der Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 9 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 10 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||