Sprungziele
Inhalt

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerau  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
Gremium: Gemeindevertretung Westerau
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerau
Ort: Schulstraße 6, 23847 Westerau

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.09.2020  
SI/2020/21-044  
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Bildung von Arbeitsgruppen für Feuerwehr-/Gemeinschaftshaus und Baugebiete      
Ö 7  
Abschlussbericht Dorfentwicklungskonzept      
Ö 8  
Einzäunung am Dorfteich in Westerau  
2020/21-100  
Ö 9  
Haushaltssatzung mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2020/21-102  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

   
    09.11.2020 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau
    Ö 14 - (offen)
   

Beschluss:

Es wird separat über die Anhebung der Hebesätze beraten und beschlossen:

Anhebung Grundsteuer A von 310 v. H. auf 363 v. H.  2 dafür; 2 dagegen; 0 Enthaltungen

Anhebung Grundsteuer B von 310 v. H. auf 363 v. H. 4 dafür; 0 dagegen; 0 Enthaltungen

 

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

Feuerlöschteich: statt 100.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen

Planungskosten Feuerwehrgerätehaus: statt 50.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen

Kanalfilmung L 85: neu 10.000,00 €

Fachberatung Neufassung Satzungen: neu 8.000,00 €

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

   
    30.11.2020 - Gemeindevertretung Westerau
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit

folgenden Änderungen beschlossen:

Feuerlöschteich: statt 100.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen

Planungskosten Feuerwehrgerätehaus: statt 50.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen

Kanalfilmung L 85: neu 10.000,00 €

Fachberatung Neufassung Satzungen: neu 8.000,00 €

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau

für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin,

bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung

dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im

Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr

2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die

Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind

unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

Ö 10  
Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Westerau  
Enthält Anlagen
2020/21-103  
Ö 11  
Ausgabenpläne Feuerwehren 2021  
Enthält Anlagen
2020/21-104  
Ö 12  
Verschiedenes      
N 13     Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung      
N 14     Verwaltungsangelegenheiten      
               

Seite zurück Nach oben