Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hamberge
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.09.2019 | SI/2019/14-027 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Bebauungsplan Nr. 6, Verkauf Grundstücke Haferkoppel Hausnummern gerade 4-20 als 3. Verkaufsabschnitt | 2019/14-072-02 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bepflanzung der Verkehrsinseln im 'Roggenring' und der 'Haferkoppel' | 2020/14-106 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Hamberge | 2020/14-107 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Hamberge verwaltetete Sondervermögen, bestehend aus der Einsatzabteilung und der Jugendwehr, genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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03.03.2020 - Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge | |||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Hebesatz
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 sowie
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Hamberge verwaltete Sondervermögen, bestehend aus der Einsatzabteilung und der Jugendwehr, genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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12.03.2020 - Gemeindevertretung Hamberge | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen
- Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Seniorenbetreuung auf 1.500,00 € - Erhöhung des Haushaltsansatzes für Ehrungen und Repräsentation auf 6.000,00 € - Streichung des ursprünglich erwarteten Zuschusses zu den Schultoiletten - Erhöhung des unter 3. Und 4. Des Beschlussvorschlages genannten Betrages jeweils von 1.000,00 € auf 3.000,00 € - Einplanung von 11.000,00 € für die Errichtung eines Buswartehäuschens an der B 75
beschlossen:
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Hamberge verwaltete Sondervermögen, bestehend aus der Einsatzabteilung und der Jugendwehr, genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 7 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 8 | Grundstückstauschvertrag Gemeinde Hamberge ./. Bundesrepublik Deutschland | ||||||||||||||||||||