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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hamberge  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hamberge
Gremien: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge, Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge
Datum: Di, 03.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.09.2019  
SI/2019/14-027  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 6, Verkauf Grundstücke Haferkoppel Hausnummern gerade 4-20 als 3. Verkaufsabschnitt  
Enthält Anlagen
2019/14-072-02  
Ö 5  
Bepflanzung der Verkehrsinseln im 'Roggenring' und der 'Haferkoppel'  
2020/14-106  
Ö 6  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Hamberge  
Enthält Anlagen
2020/14-107  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Hamberge verwaltetete Sondervermögen, bestehend aus der Einsatzabteilung und der Jugendwehr, genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    03.03.2020 - Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen:

  • Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Seniorenbetreuung auf 1.500,00 €,
  • Erhöhung des Haushaltsansatzes für Ehrungen und Repräsentation auf 6.000,00 €,
  • Streichung des ursprünglich erwarteten Zuschusses zu den Schultoiletten,
  • Erhöhung des unter 3. und 4. des Beschlussvorschlages genannten Betrages jeweils von 1.000,00 € auf 3.000,00 € sowie
  • Einplanung von 11.000,00 € für die Errichtung eines Buswartehäuschens.

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 sowie
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Hamberge verwaltete Sondervermögen, bestehend aus der Einsatzabteilung und der Jugendwehr, genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    12.03.2020 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen

 

-          Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Seniorenbetreuung auf 1.500,00 €

-          Erhöhung des Haushaltsansatzes für Ehrungen und Repräsentation auf 6.000,00 €

-          Streichung des ursprünglich erwarteten Zuschusses zu den Schultoiletten

-          Erhöhung des unter 3. Und 4. Des Beschlussvorschlages genannten Betrages jeweils von 1.000,00 € auf 3.000,00 €

-          Einplanung von 11.000,00 € für die Errichtung eines Buswartehäuschens an der B 75

 

beschlossen:


- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Hamberge verwaltete Sondervermögen, bestehend aus der Einsatzabteilung und der Jugendwehr, genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 7  
Verschiedenes      
N 8     Grundstückstauschvertrag Gemeinde Hamberge ./. Bundesrepublik Deutschland      
               

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