Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.11.2019 | SI/2019/17-023 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Aufstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Klein Wesenberg | 2020/17-080 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1.) Es wird ein Gemeindeentwicklungskonzept aufgestellt.
2.) Die benötigten Finanzierungsmittel in Höhe von 30.000,00 € werden im Haushaltsplan 2020 überplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung ist ein Förderbetrag von 22.500 € (= Maximalförderung von 75 %) vorzusehen.
3.) In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein ist ein Leistungsverzeichnis zu erarbeiten und die Leistungen für die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts beschränkt unter 3 Städteplanungsbüros auszuschreiben.
4.) Der Bürgermeister wird ermächtigt, gemäß Votum der Gemeindevertretung den Förderantrag für die Erstellung des Gemeindesentwicklungskonzepts beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein zu stellen.
5.) Der Auftrag wird nach Bewilligung der Fördermittel für die Konzepterstellung vergeben.
|
|||||||||||||||||||||
05.03.2020 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: 1.) Es wird ein Gemeindeentwicklungskonzept aufgestellt.
2.) Die benötigten Finanzierungsmittel in Höhe von 30.000,00 € werden im Haushaltsplan 2020 überplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung ist ein Förderbetrag von 22.500 € (= Maximalförderung von 75 %) vorzusehen.
3.) In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein ist ein Leistungsverzeichnis zu erarbeiten und die Leistungen für die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts beschränkt unter 3 Städteplanungsbüros auszuschreiben.
4.) Der Bürgermeister wird gebeten den Förderantrag für die Erstellung des Gemeindesentwicklungskonzepts beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein zu stellen.
Der Auftrag darf erst nach Bewilligung der Fördermittel für die Konzepterstellung vergeben werden.
|
|||||||||||||||||||||
Ö 7 | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Aufstellungsbeschluss sowie Auftragsvergabe | 2020/17-079 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Aufstellungsbeschluss sowie Auftragsvergabe | 2020/17-083 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Auftragsvergabe Sanierung Stützwand zum Grundstück Hauptstraße 3 | 2020/17-084 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Teichentschlammung, Reparatur- und Wartungsarbeiten auf der Kläranlage | 2020/17-081 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 12 | Angebot zum Erwerb von Grundstücken | ||||||||||||||||||||
N 13 | Grundstücksangelegenheit; Klage Wanderweg "Am Kirchsteig" | ||||||||||||||||||||
N 14 | Bericht Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||||||