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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:40 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.11.2019  
SI/2019/17-023  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Aufstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Klein Wesenberg  
2020/17-080  
Ö 7  
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Aufstellungsbeschluss sowie Auftragsvergabe  
Enthält Anlagen
2020/17-079  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Aufstellungsbeschluss sowie Auftragsvergabe  
Enthält Anlagen
2020/17-083  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a wird der Bebauungsplan Nr. 11 aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Sicherung und Erweiterung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg,

-          Schaffung neuer Wohnbauflächen,

-          Ordnung der Straßenrandbebauung,

-          Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden wird das Büro Planlabor Stolzenberg in Lübeck beauftragt.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die mit der Aufstellung verbundenen Fachleistungen (Vermessung, Lärmtechnische Untersuchung, Bodenuntersuchung usw.) zu beauftragen.

 

 

 

   
    05.03.2020 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Für das Gebiet südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a wird der Bebauungsplan Nr. 11 aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Sicherung und Erweiterung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg,

-          Schaffung neuer Wohnbauflächen,

-          Ordnung der Straßenrandbebauung,

-          Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden wird das Büro Planlabor Stolzenberg in Lübeck beauftragt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die mit der Aufstellung verbundenen Fachleistungen (Vermessung, Lärmtechnische Untersuchung, Bodenuntersuchung usw.) zu beauftragen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

Herr Detlef Möller nimmt ab 20.12 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ö 9  
Auftragsvergabe Sanierung Stützwand zum Grundstück Hauptstraße 3  
2020/17-084  
Ö 10  
Teichentschlammung, Reparatur- und Wartungsarbeiten auf der Kläranlage  
Enthält Anlagen
2020/17-081  
Ö 11  
Verschiedenes      
N 12     Angebot zum Erwerb von Grundstücken      
N 13     Grundstücksangelegenheit; Klage Wanderweg "Am Kirchsteig"      
N 14     Bericht Grundstücksangelegenheiten      
               

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