Tagesordnung - Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hamberge
TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.03.2020 |
|
|
SI/2020/14-038 |
|
Ö 4 |
|
|
Modernisierung der Schulsporthalle Hamberge |
|
|
2020/14-119 |
|
Ö 5 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches
hier: Aufstellungsbeschluss |
|
|
2020/14-115 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, - Schaffung von Wohnbauflächen, - Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, - Sicherung und Schaffung von Grünstrukturen, - Sicherung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ... |
|
|
|
|
04.06.2020 - Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge |
|
|
Ö 5 - (offen) |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: - Für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, - Schaffung von Wohnbauflächen, - Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, - Sicherung und Schaffung von Grünstrukturen, - Sicherung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | |
|
|
|
|
|
23.06.2020 - Gemeindevertretung Hamberge |
|
|
Ö 6 - (offen) |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, - Schaffung von Wohnbauflächen, - Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, - Sicherung und Schaffung von Grünstrukturen, - Sicherung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | |
|
Ö 6 |
|
|
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31 und 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches
hier: Satzungsbeschluss |
|
|
2020/14-116 |
|
Ö 8 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
|
N 9 |
|
|
Grundstücksangelegenheit Sportplatz |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|