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Tagesordnung - Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn  

Bezeichnung: Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn
Gremium: Amtsausschuss Nordstormarn
Datum: Mi, 24.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.02.2020  
SI/2020/23-044  
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors      
Ö 6  
Kostenverrechnungssätze Bauhof  
2020/23-080  
Ö 7  
Unterstützung der Kleiderkammer des DRK-Ortsvereines Reinfeld hier: Antrag auf Weitergewährung eines Mietzuschusses  
Enthält Anlagen
2020/23-072  
Ö 8  
Feuerwehrgebührensatzungen hier: Vortrag zur Rechtslage und Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise  
2020/23-077  
Ö 9  
Verzicht auf Eltern- und Kursgebühren für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule  
2020/23-069  
Ö 10  
Anträge der Schulleitung  
Enthält Anlagen
2020/23-071  
Ö 11  
Satzungsänderungen Offene Ganztagsschule a) Änderung der Ganztagsschulsatzung b) Änderung der Gebührensatzung  
Enthält Anlagen
2020/23-070  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt

 

a)      die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:

 

b)      die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Ganztagsschul-satzung ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:

 

 

   
    28.05.2020 - Schulausschuss Amt Nordstormarn
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Der Amtsausschuss möge beschließen:

Der Amtsausschuss beschließt

 

a)      die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen (Ganztagsschulsatzung) mit folgender Änderung:

 

§ 3

 

§ 7 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Ende eines Schuljahres.

 

b)      die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Ganztagsschul-satzung mit folgenden Änderungen:

 

§ 2

 

§ 3 Abs. 2:

Die monatlichen Kosten in der Preisstufe 1 für einen Betreuungstag in der Woche betragen 31,00 €, für zwei Betreuungstage in der Woche 62,00 € usw.

Die monatlichen Kosten in der Preisstufe 2 für einen Betreuungstag in der Woche betragen 22,00 €, für zwei Betreuungstage in der Woche 44,00 € usw.

 

§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Für die Teilnahme am Kursangebot (ohne Nutzung des Betreuungsangebots) beträgt die Gebühr 18,00 € pro Kurs und Monat. Die Teilnahme am Schulchor und Flötenkurs ist kostenfrei.

 

§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Um eine tageweise Betreuung im Notfall zu ermöglichen, kann pro Schuljahr eine 5-er Karte für 60,00 € erworben werden. Sie gilt jeweils für das laufende Schuljahr.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    24.06.2020 - Amtsausschuss Nordstormarn
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt

 

a)      die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen (Ganztagsschulsatzung) mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen:

 

§ 6 Abs. 5 der Ganztagsschulsatzung wird ergänzt um den Satz:

Schüler/innen, die zur Bewältigung des Schulalltages eine Schulbegleitung zur Seite haben, dürfen nur in Begleitung dieser am Betrieb der Offenen Ganztagsschule teilnehmen. Ausnahmen können durch die Koordinatorin bzw. den Koordinator der Offenen Ganztagsschule in Absprache mit der Schulsozialpädagogin/dem Schulsozialpädagogen bzw. der Schulsozialarbeiterin bzw. dem Schulsozialarbeiter im Einzelfall zugelassen werden.

 

§ 3

§ 7 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Ende eines Schuljahres

 

 

b)      die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Ganztagsschul-satzung mit folgenden Änderungen:

 

§ 2

 

§ 3 Abs. 2

Die monatlichen Kosten in der Preisstufe 1 für einen Betreuungstag in der Woche betragen 31,00 €, für zwei Betreuungstage in der Woche 62,00 € usw.

Die monatlichen Kosten in der Preisstufe 2 für einen Betreuungstag in der Woche betragen 22,00 €, für zwei Betreuungstage in der Woche 44,00 € usw.

 

§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung

Für die Teilnahme am Kursangebot (ohne Nutzung des Betreuungsangebots) beträgt die Gebühr 18,00 € pro Kurs und Monat. Die Teilnahme am Schulchor und Flötenkurs ist kostenfrei.

 

§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Um eine tageweise Betreuung im Notfall zu ermöglichen, kann pro Schulfahr eine 5-er Karte für 60,00 €erworben werden. Sie gilt jeweils für das laufende Schuljahr.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

19

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 12  
Digitalisierung a) Medienkonzept und Ausstattungskonzept b) Finanzierungskonzept  
Enthält Anlagen
2020/23-068  
Ö 13  
Verschiedenes      
N 14     Neubau Dörfergemeinschaftsschule Zarpen      
N 15     Personalangelegenheiten      
N 16     2. Änderung Stellenplan 2020      
               

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