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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Mi, 27.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Einführung einer neuen Gemeindevertreterin  
2020/13-108  
Ö 3  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.02.2020  
SI/2020/13-023  
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 7  
Nachwahl Mitglied des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses  
2020/13-107  
Ö 8  
Siedlungsentwicklungskonzept der Gemeinde Feldhorst hier: Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
2020/13-110  
Ö 9  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/13-080-01  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Feldhorst mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          der Landesplanungsbehörde vom 21.05.2019,

-          des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 02.05.2019,

-          des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr vom 08.04.2019,

-          des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land vom 09.04.2019,

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          des Kreises Stormarn vom 26.04.2019,

-          des Naturschutzbundes Deutschland e.V. vom 24.04.2019,

-          des Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. vom 24.04.2019,

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.04.2019,

-          der Schleswig-Holstein Netz AG vom 01.04.2019,

-          der Vodafon Kabel GmbH vom 17.04.2019.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst ergeben sich aus der Übersicht vom 16.10.2016 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.1    Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

   
    27.05.2020 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Feldhorst mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          der Landesplanungsbehörde vom 21.05.2019,

-          des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 02.05.2019,

-          des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr vom 08.04.2019,

-          des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land vom 09.04.2019,

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          des Kreises Stormarn vom 26.04.2019,

-          des Naturschutzbundes Deutschland e.V. vom 24.04.2019,

-          des Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. vom 24.04.2019,

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.04.2019,

-          der Schleswig-Holstein Netz AG vom 01.04.2019,

-          der Vodafon Kabel GmbH vom 17.04.2019.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst ergeben sich aus der Übersicht vom 16.10.2016 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.1    Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 10  
Standortprüfung für die Freiwillige Feuerwehr Steinfeld  
Enthält Anlagen
2020/13-111  
Ö 11  
Beseitigung von Schäden auf der Kläranlage in Steinfeld  
2020/13-109  
Ö 12  
Verschiedenes      
               

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