Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2019 | SI/2019/21-028 | |||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||||||||||||
Ö 6 | Wahl des Mitglieds und des Stellvertreters für den Beirat der Ev.-Luth. Kindertagesstätte "de rethwischer Karkenmüs" | 2020/21-093 | |||||||||||||||
Ö 7 | Genehmigung Haushaltspläne 2019 der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Westerau | 2020/21-083 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2019 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Westerau verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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04.03.2020 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau | |||||||||||||||||
Ö 12 - (offen) | |||||||||||||||||
Beschluss: Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, dass gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2019 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt werden. Weiterhin soll die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin ermächtigen und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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08.06.2020 - Gemeindevertretung Westerau | |||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2019 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt werden. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 8 | Zuschuss an die örtlichen Tagespflegestellen | 2020/21-087 | |||||||||||||||
Ö 9 | Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege | 2020/21-095 | |||||||||||||||
Ö 10 | Zauanlage Dorfteich | ||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||
N 13 | Auflösung Sportverein; Sachstandsbericht | ||||||||||||||||
N 14 | Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Westerau hier: Beauftragung der zusätzlichen Leistung für die Haushaltsbefragungng | ||||||||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-06-08_GV Westerau (Anlage Niederschrift) (291 KB) |