Tagesordnung - Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.03.2020 |
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SI/2020/22-042 |
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Ö 4 |
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Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege
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2020/22-079 |
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Ö 5 |
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Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen |
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2020/22-080 |
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Ö 6 |
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Lärmaktionsplan der Gemeinde Zarpen
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss |
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2020/22-082 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen).
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
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11.06.2020 - Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen |
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Ö 6 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: - Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – .
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: | 14 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | |
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18.06.2020 - Gemeindevertretung Zarpen |
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Ö 9 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – .
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: | 13 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | |
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Ö 7 |
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Sachstand, Anpassung der Geltungsbereiche sowie weiteres Verfahren |
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2020/22-083 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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N 9 |
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Dorfentwicklungskonzept der Gemeinde Zarpen
hier: Erstellung einer Prioritätenliste |
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N 10 |
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Grundstücksangelegenheiten, Grundstücksvertrag |
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N 11 |
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Neubau Dörfergemeinschaftsschule Zarpen |
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