Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2019 | SI/2019/18-020 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | 1. Änderung der Geschäftsordnung | 2020/18-070 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Errichtung eines Boule-Platzes mit Unterstand, einer Büchertauschhütte und einer Streuobstwiese hier Entscheidung über die Zuschussbeantragung bei der Aktivregion Holsteins Herz | 2020/18-071 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Antrag der CDU-Fraktion | 2020/18-072 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Grundsatzbeschluss zum Erwerb eines Einsatzfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen-Langniendorf | 2020/18-073 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen-Langniendorf | 2020/18-074 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege | 2020/18-078 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung Mönkhagen beschließt, die freiwillige Förderung der Tagespflege mit Ablauf des 31.07.2020 zu beenden. Die Richtlinie der Gemeinde Mönkhagen zur Förderung der Tagespflege vom 12.12.2018 tritt ab dem 01.08.2020 außer Kraft.
|
|||||||||||||||||||||
22.07.2020 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen | |||||||||||||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönkhagen beschließt, die freiwillige Förderung der Tagespflege mit Ablauf des 31.07.2020 zu beenden. Die Richtlinie der Gemeinde Mönkhagen zur Förderung der Tagespflege vom 12.12.2018 tritt ab dem 01.08.2020 außer Kraft.
Anmerkung der Verwaltung Ab dem 01.08. dürfen für eine Betreuungsstunde im Krippenbereich (U3) maximal 7,21 € genommen werden. Im Elementarbereich (Ü3) sind dieses maximal 5,66 €. Diese Höchstbeträge gelten sowohl für die Betreuung in einer Kindertagesstätte als auch in einer Kindertagespflegestelle. Der zu zahlende Stundenbetrag für eine Kindertagespflegebetreuung liegt bis zum 31.07.2020 bei maximal 4,90 €.
|
|||||||||||||||||||||
30.07.2020 - Gemeindevertretung Mönkhagen | |||||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung Mönkhagen beschließt, die freiwillige Förderung der Tagespflege mit Ablauf des 31.07.2020 zu beenden. Die Richtlinie der Gemeinde Mönkhagen zur Förderung der Tagespflege vom 12.12.2018 tritt ab dem 01.08.2020 außer Kraft.
|
|||||||||||||||||||||
Ö 12 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||||||
Ö 12.1 | Eigentumseintragung für die Straße "Rodenbek/Moorgarten" | ||||||||||||||||||||
Ö 12.2 | Überbauung eines Grundstückes in der Straße Rodenbek – weiteres Vorgehen, Grundstücksübertragung | ||||||||||||||||||||
Ö 13 | Neubau Dörfergemeinschaftsschule Zarpen | ||||||||||||||||||||
Ö 14 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||