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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Do, 03.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.05.2020  
SI/2020/13-026  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Übersicht über die eingegangenen Spenden im Jahr 2019  
2020/13-113  
Ö 7  
Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege  
Enthält Anlagen
2020/13-112  
Ö 8  
Jahresabschluss per 31.12.2017  
2020/13-119  
Ö 9  
Jahresabschluss per 31.12.2018  
2020/13-120  
Ö 10  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
2020/13-114  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt vorbehaltlich einer abschließenden positiven landesplanerischen Stellungnahme:

 

1        Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...

 

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 21.07.2020

-          Archäologisches Landesamt vom 19.06.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG vom 19.07.2020

-          TraveNetz GmbH vom 17.07.2020

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 18.06.2020

-          Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 13.07.2020

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 25.06.2020

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...

 

-          Kreis Stormarn vom 24.07.2020

-          Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V./Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. vom 12.07.2020

 

Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2        Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern).

 

3        Die Begründung wird gebilligt.

 

4        Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

   
    31.08.2020 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen: vorbehaltlich einer abschließenden positiven landesplanerischen Stellungnahme:

 

1        Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...

 

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 21.07.2020

-          Archäologisches Landesamt vom 19.06.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG vom 19.07.2020

-          TraveNetz GmbH vom 17.07.2020

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 18.06.2020

-          Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 13.07.2020

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 25.06.2020

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...

 

-          Kreis Stormarn vom 24.07.2020

-          Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V./Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. vom 12.07.2020

 

Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2        Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern).

 

3        Die Begründung wird gebilligt.

 

4        Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    03.09.2020 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt vorbehaltlich einer abschließenden positiven landesplanerischen Stellungnahme:

 

1        Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...

 

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 21.07.2020

-          Archäologisches Landesamt vom 19.06.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG vom 19.07.2020

-          TraveNetz GmbH vom 17.07.2020

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 18.06.2020

-          Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 13.07.2020

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 25.06.2020

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...

 

-          Kreis Stormarn vom 24.07.2020

-          Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V./Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. vom 12.07.2020

 

Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2        Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern).

 

3        Die Begründung wird gebilligt.

 

4        Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 11  
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich des Bolzplatzes hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/13-115  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich des Bolzplatzes hier: Aufstellungabeschluss  
Enthält Anlagen
2020/13-116  
Ö 13  
Reinigung der Rohrsystem Havighorst Höhe Spielplatz  
Enthält Anlagen
2020/13-121  
Ö 14  
Verschiedenes      
               

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