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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Do, 03.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.05.2020  
SI/2020/13-026  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Übersicht über die eingegangenen Spenden im Jahr 2019  
2020/13-113  
Ö 7  
Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege  
Enthält Anlagen
2020/13-112  
Ö 8  
Jahresabschluss per 31.12.2017  
2020/13-119  
Ö 9  
Jahresabschluss per 31.12.2018  
2020/13-120  
Ö 10  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
2020/13-114  
Ö 11  
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich des Bolzplatzes hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/13-115  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich des Bolzplatzes hier: Aufstellungabeschluss  
Enthält Anlagen
2020/13-116  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich des Bolzplatzes wird der Bebauungsplan Nr. 3 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Schaffung neuer Wohnbauflächen,

-          Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstruktur zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Als erster Schritt ist die Planung gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens/dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen. 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

 

 

 

   
    31.08.2020 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich des Bolzplatzes wird der Bebauungsplan Nr. 3 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Schaffung neuer Wohnbauflächen,

-          Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstruktur zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Als erster Schritt ist die Planung gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens/dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

     - Ernst-Wilhelm Schorr -

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    03.09.2020 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich des Bolzplatzes wird der Bebauungsplan Nr. 3 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Schaffung neuer Wohnbauflächen,

-          Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstruktur zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Als erster Schritt ist die Planung gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens/dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen. 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

     - Ernst-Wilhelm Schorr -

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 13  
Reinigung der Rohrsystem Havighorst Höhe Spielplatz  
Enthält Anlagen
2020/13-121  
Ö 14  
Verschiedenes      
               

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