Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.03.2020 | SI/2020/21-030 | |||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der/des Vorsitzenden | ||||||||||||||||
Ö 6 | Löschwasserbereitstellung im OT Ahrensfelde | ||||||||||||||||
Ö 7 | Straßensanierung im OT Trenthorst | ||||||||||||||||
Ö 8 | Sanierungen am Kanalnetz vor und während der Sanierung L 85 | ||||||||||||||||
Ö 9 | Planungsauftrag Feuerwehr-/Gemeinschaftshaus | ||||||||||||||||
Ö 10 | Maßnahmen zur Gräben- und Bankettunterhaltung | ||||||||||||||||
Ö 11 | Pflegemaßnahmen an den Klärteichen | ||||||||||||||||
Ö 12 | Einzäunung am Dorfteich in Westerau | 2020/21-100 | |||||||||||||||
Ö 13 | Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Westerau | 2020/21-103 | |||||||||||||||
Ö 14 | Haushaltssatzung mit Plan 2021 | 2020/21-102 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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09.11.2020 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau | |||||||||||||||||
Ö 14 - (offen) | |||||||||||||||||
Beschluss: Es wird separat über die Anhebung der Hebesätze beraten und beschlossen: Anhebung Grundsteuer A von 310 v. H. auf 363 v. H. 2 dafür; 2 dagegen; 0 Enthaltungen Anhebung Grundsteuer B von 310 v. H. auf 363 v. H. 4 dafür; 0 dagegen; 0 Enthaltungen
Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen: Feuerlöschteich: statt 100.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen Planungskosten Feuerwehrgerätehaus: statt 50.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen Kanalfilmung L 85: neu 10.000,00 € Fachberatung Neufassung Satzungen: neu 8.000,00 € - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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30.11.2020 - Gemeindevertretung Westerau | |||||||||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen: Feuerlöschteich: statt 100.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen Planungskosten Feuerwehrgerätehaus: statt 50.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen Kanalfilmung L 85: neu 10.000,00 € Fachberatung Neufassung Satzungen: neu 8.000,00 € - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 15 | Ausgabenpläne Feuerwehren 2021 | 2020/21-104 | |||||||||||||||
Ö 16 | Verschiedenes | ||||||||||||||||
N 17 | Verwaltungsangelegenheiten | ||||||||||||||||