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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg
Datum: Do, 26.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Stubbendorf
Ort: Bruhnkatener Weg 22, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschriften  
SI/2019/20-019  
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Wirtschaftsplan 2021 der KiTa "Stubbendorfer Mäuseburg"  
2020/20-135  
Ö 7  
Neufassung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
2020/20-124  
Ö 8  
Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wesenberg  
2020/20-134  
Ö 9  
Projektvorstellung Solarpark  
Enthält Anlagen
2020/20-125  
Ö 10  
Jahresabschluss per 31.12.2014  
Enthält Anlagen
2020/20-126  
Ö 11  
Jahresabschluss per 31.12.2015  
Enthält Anlagen
2020/20-127  
Ö 12  
Jahresabschluss per 31.12.2016  
Enthält Anlagen
2020/20-128  
Ö 13  
Jahresabschluss per 31.12.2017  
Enthält Anlagen
2020/20-129  
Ö 14  
Jahresabschluss per 31.12.2018  
Enthält Anlagen
2020/20-130  
Ö 15  
Haushaltssatzung - mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2020/20-123-01  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

   
    26.11.2020 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 15 - (offen)
   

Die Gemeindevertreter erörtern die Haushaltssituation in Wesenberg. Sie ist gekennzeichnet durch

 

-          Erhebliche Einnahmeverluste der Gewerbesteuer

-          Mehrkosten der Kita Betreuung durch das Kita Gesetz

-          Steigende Umlagen für den Kreis und das Amt,

 

mithin Kosten auf welche die Gemeinde nur einen sehr geringen Einfluss hat. Zugleich stehen der Gemeinde Wesenberg erhebliche Investitionserfordernisse für die Abwasserbeseitigung vor (vgl. TOP 8 oben).

 

Gegenüber den Vorberatungen zum Haushalt wird festgehalten, dass bereits durchgeführte Investitionen über den Haushalt 2020 abgerechnet werden und hier im neuen Haushalt nicht mehr benannt werden. Zusätzliche werden 10 T€ für einen erforderlichen Grunderwerb eingestellt.

 

Die Gemeindevertreter haben eine Beispielrechnung für die Erhebung bzw. Erhöhung der Grundsteuer B erhalten. Das Beispiel wird der Vollständigkeit halber hier noch einmal wiedergegeben

 

Es handelt sich um ein durchschnittliches Grundstück und ist nicht auf den Einzelfall übertragbar, da insbesondere der Messbetrag und die Grundstücksgrößen individuell variieren.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 16  
Verschiedenes      
N 17     Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung      
N 18     Grundstücksangelegenheiten hier: Erwerb Grünstreifen KiTa - Mäuseburg      
N 19     Finanzierungsvereinbarung Kita Sterntaler in Klein Wesenberg      
N 20     Finanzierungsvereinbarung Kita Regenbogen in Hamberge      
               

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