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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge
Gremien: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge, Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Hamberge
Ort: Schulstraße 10, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.08.2021  
SI/2021/14-064  
Ö 4  
Planfeststellung für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck hier: Information zum Verfahrensstand  
2021/14-192  
Ö 5  
Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Hamberge  
Enthält Anlagen
2021/14-190  
Ö 6  
Schulbau- und Sanierungsprogramm IMPULS 2030 II  
2021/14-195  
Ö 7  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2021 Gemeinde Hamberge  
Enthält Anlagen
2021/14-199  
Ö 8  
Haushaltssatzung - mit Plan 2022  
Enthält Anlagen
2021/14-200  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

    - der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

    - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    25.11.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu TOP 6 sowie mit sonstigen folgenden Änderungen:

 

a)      15.000,00 € für Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm

b)      10.000,00 € für Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum

c)      15.000,00 € für Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle

d)      6.000,00 € für Malerarbeiten in vier Klassenräumen

 

    - der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

    - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    02.12.2021 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den TOPen 10 und 13 sowie mit sonstigen folgenden Änderungen:

 

a)      15.000,00 €r Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm

b)      10.000,00 €r Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum

c)      15.000,00 €r Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle

d)      6.000,00 €r Malerarbeiten in vier Klassenräumen

e)      55.000,00 € als kommunales Defizit für die Kindertageseinrichtung

 

1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

    - der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

    - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 9  
Verschiedenes      
N 10     Auftragsvergabe Freiraumplanung Ortskern Hamberge      
               

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