Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.08.2021 | SI/2021/14-064 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Planfeststellung für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck hier: Information zum Verfahrensstand | 2021/14-192 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Hamberge | 2021/14-190 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Schulbau- und Sanierungsprogramm IMPULS 2030 II | 2021/14-195 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2021 Gemeinde Hamberge | 2021/14-199 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung - mit Plan 2022 | 2021/14-200 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen: - der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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25.11.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
a) 15.000,00 € für Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm b) 10.000,00 € für Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum c) 15.000,00 € für Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle d) 6.000,00 € für Malerarbeiten in vier Klassenräumen
- der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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02.12.2021 - Gemeindevertretung Hamberge | |||||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den TOPen 10 und 13 sowie mit sonstigen folgenden Änderungen:
a) 15.000,00 € für Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm b) 10.000,00 € für Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum c) 15.000,00 € für Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle d) 6.000,00 € für Malerarbeiten in vier Klassenräumen e) 55.000,00 € als kommunales Defizit für die Kindertageseinrichtung
1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen: - der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 9 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 10 | Auftragsvergabe Freiraumplanung Ortskern Hamberge | ||||||||||||||||||||