Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.09.2021 | SI/2021/23-076 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | 1. Änderung Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn | 2021/23-167 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Sanierung/Erweiteriung des Verwaltungsgebäudes | 2021/23-175 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Amtsentwicklungskonzept | 2021/23-176 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Wegenutzungsverträge | 2021/23-177 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2021 | 2021/23-174 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Haushaltssatzung mit Plan 2022 | 2021/23-178 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Nach öffentlicher Beratung beschlossen: a) der Haushaltsplan für das Jahr 2022 b) die Urschrift der Niederschrift beigefügten Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn.
Der Amtsausschuss ermächtigt § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Aufgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 3.000,- im Einzelfall nicht überschritten wird. |
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04.11.2021 - Hauptausschuss Amt Nordstormarn | |||||||||||||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Amtsausschuss möge beschließen: Nach öffentlicher Beratung wird vorbehaltlich der Klärung, ob die Amtsumlage lediglich auf 21 % statt auf 22 % angehoben werden kann, beschlossen: a) der Haushaltsplan für das Jahr 2022 b) die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn.
Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 3.000,- im Einzelfall nicht überschritten wird.
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15.11.2021 - Amtsausschuss Nordstormarn | |||||||||||||||||||||
Ö 16 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Nach öffentlicher Beratung beschlossen: a) der Haushaltsplan für das Jahr 2022 b) die Urschrift der Niederschrift beigefügten Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn.
Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Aufgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 3.000,- im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 10 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 11 | Personalangelegenheiten | ||||||||||||||||||||
N 12 | Vertragsangelegenheiten | ||||||||||||||||||||