Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schöning trägt vor, die Entscheidung über den Lärmaktionsplan sei in der Sitzung im April 2018 zurückgestellt worden, da keine ruhigen Gebiete in der Gemeinde Zarpen ausgewiesen werden sollten. Nun liege der durch die Verwaltung angepasste Lärmaktionsplan zur Fortschreibung vor.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Zarpen wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen wird in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen gebilligt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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