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Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Wesenberg hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie abschließender Beschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Ratzbek
Ort: Dorfstraße 46, 23858 Wesenberg
2018/20-051 Lärmaktionsplan der Gemeinde Wesenberg
hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie abschließender Beschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor der Beschlussfassung wird noch eine Seite zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes verteilt.

 

Im Anschluss lässt Frau Dettke über folgenden Beschluss abstimmen:

 


 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen).

 

  1. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen. 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

13

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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