Auszug - Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof11/11a und 13 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Brüß merkt an, dass es, unter den Vorbemerkungen bei 1.1 Planungserfordernisse / Planungsziele, im dritten Absatz nicht „Insgesamt werden drei zusätzliche Gebäude möglich“ sondern „Insgesamt werden 4 zusätzliche Gebäude möglich “ heißen müsste. Dies wurde durch die Verwaltung schon vor Beginn der Sitzung bemerkt und korrigiert. Herr Brüß und die übrigen Gemeindevertreter wurden in der Sitzung darüber informiert.
Herr Brüß verlässt vor der Abstimmung den Raum.
Nachdem Herr Brüß den Raum verlassen hat, lässt Frau Dettke über folgenden Beschluss abstimmen:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 06.11.2018
- Archäologisches Landesamt vom 22.10.2018
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.11.2018
- Vodafon GmbH / Vodafon Kabel Deutschland GmbH vom 05.11.2018
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 28.11.2018 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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